Das Familienrecht regelt die Verhältnisse in der Ehe, der Familie und der Verwandtschaft. Unsere Leistungen erstrecken sich auf:
Ehevertrag
Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen zur Regelung des Güterstandes, des Versorgungsausgleichs und des Ehegattenunterhalts usw.
Trennung und Scheidung
Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in der Trennung und im Scheidungsverfahren in Fragen betreffend Kindesaufenthalt, Umgang und Sorge, Ehewohnung und Hausrat, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich usw.
Beratung und Vertretung bei Abschluß von Scheidungsfolgenvereinbarungen, in denen die relevanten Angelegenheiten einvernehmlich geregelt werden.
Weitere relevante Rechtsgebiete
• Familienrecht und Aufenthalt aus familiären Gründen
Durch die Gründung der Ehe sowie der Verwandtschaft mit einem in Deutschland lebenden Bürger können Ehepartner und Familienangehörige ein Aufenthaltsrecht erwerben. Die Aufhebung der Lebensgemeinschaft kann Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht des Familienangehörigen haben.
Wir beraten und vertreten Ehepartner und Familienangehörige aus Nicht-EU Ländern in Familiennachzugsangelegenheit.
Bei Trennung und Scheidung beraten und vertreten wir Sie in Aufenthaltsangelegenheiten.
• Steuerrecht im Familienrecht
Die dauerhafte Trennung und Unterhaltsverpflichtungen haben erhebliche Auswirkungen u.a. auf die Einkommensteuer.
In enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, die auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig sind, bieten wir auch in diesem Zusammenhang kompetente Beratung.
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